Wir schulen Ihre Mitarbeiter

Wenden Sie sich an uns, damit Ihre Mitarbeiter im Ernstfall einen größeren Schaden verhindern können. Diese Ausbildungen haben ein übersichtliche Dauer von ca. 4 Stunden. Geschult wird in Theorie und Praxis.

Termin: Falls unsere Termine Ihnen nicht zusagen, dann kontaktieren Sie uns zwecks Absprache eines Termins speziell für Ihr Unternehmen.

Tel.: 0 21 51 / 51 08 - 45, Frau Kawaters, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Anmeldung Brandschutz- und Evakuierungshelferschulung Download

Die Besonderheit: Bei ihren Schulungen setzen wir einen mobilen Fire-Trainer ein, der realitätsnahe Brände aller Art simuliert. Nur sehr wenige Brandschutzfachbetriebe in NRW verwenden dieses innovative Gerät zu Schulungszwecken.

Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Mitarbeiter zu uns schicken oder ob wir lieber zu Ihnen kommen sollen, um die Ausfallzeit so gering wie möglich zu halten. Den genauen Schulungsablauf sprechen wir im Vorfeld mit Ihnen ab. Dabei gehen wie selbstverständlich auf ihre Wünsche ein und bieten im Vorfeld eine Begehung Ihres Unternehmens an, um unsere Schulung ganz genau auf Ihre Firma abzustimmen.

 

WISSEN RETTET LEBEN!

Tatsache ist:

Nahezu 80 Prozent aller Entstehungsbrände können erfolgreich gelöscht werden, wenn jemand beherzt zum Feuerlöscher greift und so die Ausbreitung des Brandes verhindert. Damit das problemlos klappt, ist eine regelmäßige Mitarbeiterschulung oberstes gebot für jeden verantwortungsbewussten Unternehmer!

Denn: Nur so können Menschenleben gerettet und hohe Sachwerte geschützt werden.

 

HILFE - ES BRENNT!

Die wenigsten Mitarbeiter deutscher Unternehmen sind ausreichend auf einen Brand vorbereitet. da die Mehrheit der Beschäftigten - immerhin 69 Prozent! - noch nie an einer Brandschutzübung teilgenommen hat, jedoch grosses Interesse an einer entsprechenden Schulung bekundet! Das zeigt u.a. eine empirische Untersuchung des bvbf Bundesverband Brandschutzbetriebe, Kassel.

 

UND DAS SAGT DER GESETZGEBER...

Der Gesetzgeber schreibt im Bereich "Brandschutz" regelmäßige Schulungen vor. Es wird empfohlen, diese jährlich zu wiederholen, damit die erworbenen Kenntnisse nicht verloren gehen.

Unter anderem heißt es im ASR A2.2 und §§ 10 und 12 ArbSchG sowie BGI 560:

"Mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Anzahl vertraut zu machen".

Wir empfehlen Ihnen, sich an die gesetzliche Vorgabe zu halten. Denn: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Fakt ist:

Eine nur knapp 4-stündige Schulung Ihrer Mitarbeiter kann im Ernstfall Menschenleben und den Fortbestand Ihrer Firma retten!

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Besuchen Sie unser Handels- und Dienstleistungszentrum:


Hauser GmbH

Dießemer Bruch 64-66, 47805 Krefeld

+49 2151/5108-51 (Zentrale)

+49 2151/5108-84

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Mo.-Fr.: 8.00-17.00 Uhr


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