Fussschutz - Allgemein

Wo, wann und wie in der Industrie, im Gewerbe oder im Handwerk schwere Lasten, spitze Gegenstände, aggressive Flüssigkeiten, Funken, Hitze, Kälte oder Hochspannungen die Füße des Menschen gefährden, muss für vorbeugenden Arbeitsschutz gesorgt werden.

Die allgemeine Vorschriften der VBG 1 sagen eindeutig, dass jedes Unternehmen persönliche Schutzausrüstung bereitstellen muss, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahr besteht. Werden die Mittel vorsätzlich oder fahrlässig nicht getragen, kann das schwerwiegende Folgen haben:

Verwendungsbereiche und zugelassene Formen von Schutzschuhwerk nach DIN EN 344

Kurzzeichen für

Schuhausführung

Verwendungsbereich zugelassene Formen
H ST SHH SH
S1 Bereiche, in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist x x x x
S2 Bereiche, in denen zusätzlich die Einwirkung von Nässe zu erwarten ist  x x x x
S3 Bereiche für S2, in denen zusätzlich die Gefahr des Eintretens spitzer und scharfer Gegenstände besteht (insbesondere in der Bauwirtschaft sowie in der Steine-Erdenindustrie) x x x x
S5 Bereiche, in denen die erhöhte Einwirkung von Flüssigkeiten, Nässe und Schutz gegeben ist.     x x

 

Formen: H = Halbschuh; ST = Stiefel; SHH = Stiefel halbhoch; SH = Stiefel hoch

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